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   OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2008 - 9 S 20.08   

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https://dejure.org/2008,18908
OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2008 - 9 S 20.08 (https://dejure.org/2008,18908)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.07.2008 - 9 S 20.08 (https://dejure.org/2008,18908)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Juli 2008 - 9 S 20.08 (https://dejure.org/2008,18908)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine Beschwerde gegen einen Beschluss eines Verwaltungsgerichts im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; Zulässigkeit der Bezugnahme auf tatsächliche Feststellungen und rechtliche Erwägungen in einer genau bezeichneten anderen Entscheidung

  • Judicialis

    VwGO § 122 Abs. 2; ; VwGO § ... 146 Abs. 4; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 1; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 3; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6; ; BGB § 535; ; AmtsOBbg § 4 Abs. 3; ; AmtsOBbg § 5 Abs. 2; ; VwVfG § 1 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.08.1994 - 1 M 84/94

    Voraussetzung für einen Unterlassungsanspruch gegen einen öffentlichen Träger;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2008 - 9 S 20.08
    Daraus lässt sich der Grundsatz herleiten, dass amtsangehörige Gemeinden grundsätzlich nicht Beteiligte in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren sind (so auch ausdrücklich: Oberverwaltungsgericht Greifswald, Beschluss vom 2. August 1994 - 1 M 84/94 -, LKV 1995, 252 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.08.2005 - 9 S 2.05

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung; ernstliche Zweifel an der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2008 - 9 S 20.08
    Die Prüfung des Oberverwaltungsgerichts beschränkt sich gem. § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO in einer ersten Stufe darauf, ob die Beschwerde geeignet ist, die Begründung des angefochtenen Beschlusses zu erschüttern; nur wenn dies der Fall ist, ist auf einer zweiten Stufe von Amts wegen zu prüfen, ob sich der Beschluss auf der Grundlage der Erkenntnisse des Beschwerdeverfahrens im Ergebnis als richtig erweist oder geändert werden muss (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Senats vom 1. August 2005 - OVG 9 S 2.05 -).
  • BFH, 14.12.1999 - IX R 69/98

    Mietnebenkosten als Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2008 - 9 S 20.08
    Umlagen und Nebenentgelte gehören auch nicht zu den durchlaufenden Posten, denn sie werden vom Vermieter nicht im Namen und für Rechnung des Mieters vereinnahmt und verausgabt (vgl. BFH, Urteil vom 14. Dezember 1999 - IX R 69/98 -. BStBl II 2000, 197 m. zahlreichen w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2006 - 9 A 68.05

    Normenkontrollklage; Zweitwohnungssteuersatzung; Fortbestehen des allgemeinen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2008 - 9 S 20.08
    Zu Unrecht nimmt die Beschwerdeführerin zunächst daran Anstoß, dass das Verwaltungsgericht zur Begründung seines Beschlusses die obergerichtlichen Grundsätze der in den Gründen zitierten Entscheidungen des Senats vom 22. November 2006 (OVG 9 A 68.05) und vom 22. Mai 2007 (OVG 9 N 38.06), auf die es seine Entscheidung stützt, nicht im Einzelnen ausgeführt hat.
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